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Unsere Gebühren

Wir rechnen nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz-RVG ab. Honorarvereinbarungen sind selbstverständlich möglich. Sie gelten nur, wenn sie textlich abgefasst sind. Die Gebühr für das erste Beratungsgespräch für Verbraucher beträgt 190 € netto. Sie wird bei anschließender Beauftragung verrechnet. 

Honorar

Erstkonsultation

Als Erstberatung wird angesehen, wenn sich der Ratsuchende wegen des Gegenstandes, auf den sich seine Bitte um Rat oder Auskunft bezieht, zum ersten Mal an einen Rechtsanwalt wendet und dieser eine überschlägige Beratung vornimmt. Die Beratung beinhaltet eine Einschätzung der rechtlichen Sachlage, über weitere Vorgehensweisen und konkret auf den Fall bezogene Kosten und Risiken.

Dauerberatung

Im Rahmen der unternehmensbezogenen Beratung bieten wir bei einer längeren Zusammenarbeit auch auf die individuellen Besonderheiten des Mandanten abgestimmte besondere Paketlösungen an. Dabei wird die Vergütung der anwaltlichen Leistungen häufig in Form von Basispauschalen gewählt, die der Mandant monatlich zahlt.

Außergerichtliche Tätigkeit

Hierunter fällt jede Tätigkeit eines Anwalts, solange eine Rechtsstreitigkeit noch nicht bei einem Gericht anhängig ist. Die außergerichtliche Tätigkeit kann sein:

- Beratung über eine Erstberatung hinaus

- Erstellen von Verträgen oder deren Prüfung

- Fertigen von Rechtsgutachten

- Anschreiben und Verhandeln mit Gegnern

Gerichtliche Tätigkeit

Hierunter fällt die Vertretung des Mandanten vor Gericht in jeder Form, insbesondere die Prozessführung einschließlich der Rechtsmittelverfahren, das Erwirken oder die Abwehr von einstweiligen Verfügungen und das selbstständige Beweisverfahren.

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