STRAUBINGER-MEILLER
Rechtsanwaltskanzlei
Unsere Devise
„Als Anwältin höre ich genau zu und frage detailliert nach. Ich bin rechtlich kompetent, kreativ, genau und nachhaltig. Ich vertrete Sie so, wie ich selbst vertreten werden möchte und rate auch ab, wenn es sinnvoll ist.“
Rechtsanwältin Susanne Straubinger-Meiller
Diese Grundsätze sind das Fundament unserer beruflichen Tätigkeit, die wir mit Leidenschaft und Verantwortung ausführen, wobei wir immer über die aktuelle Situation hinaus schauen und auch Aspekte der zweiten Reihe im Auge behalten.
Unsere Fachbereiche
1.
Arbeitsrecht
Das Arbeitsrecht begleitet das Arbeitsverhältnis von dessen Begründung bis zu seinem Ende in zahlreichen Variationen.
Wir vertreten Ihre Interessen unabhängig davon, ob sie Arbeitgeber oder Arbeitnehmer sind.
2.
Bau- &
Vertragsrecht, Architektenrecht
Das Baurecht bezeichnet die Gesamtheit der Rechtsnormen, die das Bauen betreffen, z. B. das Werkvertragsrecht nach dem BGB oder die Regeln der VOB, und HOAI. Diese gelten im Innenausbau, beim Bau des Einfamilienhaus und im Gewerbebau, etc.
3.
Erbrecht
Das Thema „Erben und Vererben“ betrifft jeden früher oder später – etwa, wenn ein Angehöriger stirbt und die Nachlassangelegenheiten zu regeln sind.
4.
Immobilienrecht
& Banken
Das Immobilienrecht befasst sich mit dem Kauf, dem Verkauf und der Belastung von Grundstücken sowie von Haus und Wohnung. Eng verknüpft damit sind regelmäßig die Banken und deren Intressen, die schnell zum Fallstrick werden können.
5.
Mietrecht & Nachbar-recht/Wegerecht
Das Mietrecht regelt Verträge, Kündigungen, Mieten und Nebenkosten von Wohn- und Gewerbemieten. Das Nachbarrecht befasst sich mit „Störungen von Nebenan“, während das Wegerecht ihnen hilft, ungehindert ihre Immobilie zu betreten und unberechtigtes Betreten unterbindet.
6.
Patientenverfügung
Mit der Patientenverfügung wird sichergestellt, dass der Patientenwille umgesetzt wird, auch wenn er in der aktuellen Situation nicht mehr geäußert werden kann.
7.
Versicherungsrecht
Das Versicherungsrecht regelt die Ansprüche eines Versicherten gegen seine Versicherung, sobald ein Schaden eintritt, dessen Risiko man vorher vertraglich abgesichert hat.
8.
Verkehrsrecht
Das Verkehrsrecht beinhaltet alle Gesetze zur Teilnahme am öffentlichen Verkehr, daneben Rechte bei Autokauf, Unfällen, Personenschäden, Bußgelder, Fahrverbote, MPU, etc.
Susanne Straubinger-Meiller
Rechtsanwältin
Neben meiner Tätigkeit als Rechtsanwältin bin ich auch Fachanwältin für Verkehrsrecht und Versicherungsrecht (Prüfung abgelegt). Ich absolviere jährlich dreißig Fortbildungsstunden bei ausgesuchten Dozenten unter Aufsicht der Rechtsanwaltskammer München.
Das Recht des Stärkeren ist das stärkste Unrecht.
Marie Freifrau von Ebner-Eschenbach, (1830 – 1916)